Beitragsordnung des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V.
1. Ordentliche Mitglieder gemäß § 4 der Satzung zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von €700,-, Ehegatten soweit sie in einer Praxis tätig sind je 500,- Euro.
2. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder gemäß § 4 Ziffer 2, 2. Alternative der Satzung (Angestellte, außer öffentlicher Dienst) beträgt € 350,-.
3. Ordentliche Mitglieder, die hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig sind und/oder hauptamtliche Hochschullehrer(innen) mit dem Recht der Nebentätigkeit, zahlen einen Jahresbeitrag von € 150,-. Hochschullehrer, die in freier Praxis tätig sind, zahlen den Jahresbeitrag gemäß Ziffer 1.
4. Der Jahresbeitrag für Berufsanfänger(innen) beträgt nach der Niederlassung im
1. Kalenderjahr der Niederlassung € 150,-
im 2. Kalenderjahr € 350,-
im 3. Kalenderjahr € 550,-
danach den Beitrag gem. Ziffer 1.
5. Außerordentliche Mitglieder gemäß § 6 der Satzung sowie – auf Antrag – ordentliche Mitglieder während des Bezuges von Mutterschafts- und Elterngeld, zahlen einen Jahresbeitrag von € 25,-.
6. Die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Bundes- und Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung alle 5 Jahre wiederkehrend zur Beratung vorgelegt.