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Post aus Berlin 5-2020 Covid-19 II

Liebe Mitglieder,

die Covid-19-Epidemie nimmt einen unglaublich dynamischen Verlauf und führt zu weitgreifenden Maßnahmen. In allen Bundesländern schließen in dieser Woche Schulen und KiTas, auch Clubs und Kneipen sollen schließen um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Müssen wir nun unsere Praxen schließen? Zwingend ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Eine vorsorgliche Praxisschließung liegt in der Verantwortung des Praxisinhabers. Staatliche Entschädigung dürfte es dann jedoch nicht geben, sodass eine vorsorgliche Praxisschließung im Einzelfall mit einer Praxisausfallversicherung abgestimmt werden sollte.

Auch wir Kieferorthopäden können und müssen aber unseren Beitrag zur Eindämmung der Epidemie leisten. Mit den richtigen Infektionsvermeidungsstrategien können wir hier viel erreichen. Die Bundeszahnärztekammer und die Landeszahnärztekammern haben auf ihren Homepages entsprechende Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Die Informationsseite der Bundeszahnärztekammer finden Sie unter https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19.html.

Die Informationen der Landeszahnärztekammern finden Sie auf der jeweiligen Homepage. Die KZBV hat ein Liste der Hotlines von KZVen und Zahnärztekammern erstellt, die sie unter https://www.kzbv.de/coronavirus-hotlines-in-den-bundeslaendern.1374.de.html finden.

Welche konkreten Maßnahmen können wir also speziell in kieferorthopädischen Praxen durchführen:

1. Aufschiebbare Termine absagen!
Lassen Sie Ihre Rezeption die Termine des nächsten Tages überprüfen, ob bestimmte Termine (z.B. Retentionskontrollen) unbedingt durchgeführt werden müssen und sagen Sie sie ggf. ab.

2. Termine langfristig vergeben!
Terminieren Sie Folgetermine so langfristig wie möglich, um möglichst aus der akuten Ansteckungszeit heraus zu kommen.

3. Patienten mit Infektionsanzeichen abweisen!
weisen Sie ggf. mit Schildern an der Praxistür darauf hin, dass Patienten mit Infektionszeichen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halskratzen) nicht behandelt werden und telefonisch einen neuen Termin vereinbaren können.

4. Lassen Sie nur Patienten ins Wartezimmer!
Begleitpersonen (Eltern, Geschwister etc.) warten außerhalb der Praxis.

5. Vermeiden Sie Patientenansammlung im Wartezimmer!
Bieten Sie einen Telefondienst an, der die wartenden Patienten in die Praxis ruf.

6. Fragen von Eltern können telefonisch gestellt und beantwortet werden.

7. Sorgen Sie für ausreichend Abstand im Behandlungszimmer!
Sollten Sie mehrere Behandlungseinheiten in einem Zimmer haben, sorgen Sie für ausreichend Abstand zwischen den Patienten. Rechnen Sie mit einem Wirkbereich eines Hustenausstoßes von ca. 2 m. Dieses Tröpfchenwolke sinkt innerhalb von ca. 5 min zu Boden.

8. Eine Kontaktübertragung zum Beispiel über die Behandlungseinheit oder auch die Türklinken vermeiden Sie durch eine regelmäßige (nach jedem Patienten) effektive Desinfektion.

Über die am vergangenen Freitag neu gefassten Regelungen zur Kurzarbeit und zu weiteren arbeitsrechtliche Fragen rund um die Covid-19-Epidemie werden wir Sie in einer weiteren Post aus Berlin informieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Praxisteam in dieser Situation weiterhin die Besonnenheit, richtig und angemessen zu reagieren. Am allerwichtigsten aber: Bleiben Sie gesund!

Ihr Dr. Hans-Jürgen Köning
1. Bundesvorsitzender

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