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Post aus Berlin 7-2020 Covid-19 IV

Liebe Mitglieder,

angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer gestern weitere Maßnahmen vereinbart. Trotz weitgehender Maßnahmen zur Einschränkung des täglichen Lebens enthält die Vereinbarung ein klares Bekenntnis, die Gesundheitsversorgung in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Wörtlich heißt es:

„Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.“

Die Vereinbarung finden Sie unter https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Auch wenn wir Kieferorthopäden viele Behandlungstermine verschieben oder absagen können, gilt das lange nicht für alle Maßnahmen. Wir leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diesen Beitrag werden wir auch in so schwierigen Zeiten wie den jetzigen weiter leisten, wenn auch in eingeschränkter Form.

Wir alle sind verunsichert und wünschen uns klare Worte von der Politik. Wäre es nicht der sicherste Weg, alle KFO-Praxen zu schließen? Für uns als Einzelne ist diese Überlegung natürlich nachvollziehbar. Als Zahnärzte sind wir aber auch unseren Patienten verpflichtet und müssen uns, wie unsere allgemeinzahnärztlichen und vor allem ärztlichen Kollegen, ein Stück weit von der Angst vor dem Virus freimachen.

Mehrere KZVen und Kammern haben gestern und heute darauf hingewiesen, dass, so zum Beispiel die Zahnärztekammer Berlin, die Versorgungssicherheit höchste Priorität hat. Noch deutlicher wird die KZV Bayern:

„Dennoch gilt weiterhin der Sicherstellungsauftrag. Eine Praxis kann den Betrieb lediglich dann einschränken oder komplett einstellen, wenn sie nachweislich nicht mehr über die notwendigen Ressourcen verfügt, um eine ordnungsgemäße Patientenversorgung durchzuführen. In diesem Fall hat der Praxisinhaber für eine Vertretung zu sorgen. Entschädigungen für entgangene Umsätze sind durch die Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.“

Wird die Praxis geschlossen, ist zumindest in Berlin die Zulassungsabteilung zu informieren.

Denken Sie bitte auch daran, dass Entschädigungen nach §56 Infektionsschutzgesetz nur für diejenigen zum Tragen kommen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder sonstiger Träger von Krankheitserregern Verboten in der Ausübung seiner Berufstätigkeit unterliegt.

Wir sind durch unser Wissen und unsere Erfahrung, durch die Abläufe in unseren Praxen und durch unser qualifiziertes Personal in der Lage, die Infektionsvermeidungsstrategien (s. Post aus Berlin 5-2020) umzusetzen, die nun erforderlich sind, damit ein Ausgleich zwischen der Erfüllung unseres Sicherstellungsauftrages und der Eindämmung der Infektion gelingen kann.

Welche Maßnahmen durchgeführt und welche Termine abgesagt oder verschoben werden können, muss sich immer am Einzelfall unter Berücksichtigung des Behandlungsstandes orientieren. Hier sind wir als Experten vor Ort und können dies am besten einschätzen.

Natürlich wissen wir nicht, welche Maßnahmen noch kommen werden. Solange uns die Politik aber nicht aus der Verantwortung für unsere Patienten entlässt, werden wir diese im Rahmen des Möglichen und unter Beachtung besonderer Vorsicht wahrnehmen.

Wir werden Sie dabei weiter mit Informationen und Empfehlungen unterstützen. Damit wir dies möglichst sicher tun können, bleibt die Geschäftsstelle zunächst geschlossen. Herr Gierthmühlen und seine Mitarbeiterinnen werden aber den Betrieb aus dem Homeoffice aufrechterhalten und weiter für Sie da sein. Technisch bedingt wird aber voraussichtlich die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Die Postlaufzeiten werden sich etwas verlängern. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten Anfragen primär per Mail an info@bdk-online.org oder über das Kontaktformular der Homepage zu stellen.

Auf der Homepage finden Sie im Übrigen auch alle „Post aus Berlin“ zur Covid-19-Epidemie zum Download – natürlich auch in der BDK-App.

Ich schließe auch diese Post aus Berlin mit dem Appell, besonnen zu bleiben, damit wir angemessen reagieren können. Und natürlich mit dem Wunsch

Bleiben Sie gesund!

Ihr Dr. Hans-Jürgen Köning
1. Bundesvorsitzender

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